Wir reservieren speziell für Sie die von Ihnen gebuchten Behandlungen. Können Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie, diesen 48 Stunden vorher (Arbeitstage) abzusagen. Für alle Stornierungen, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin vorgenommen oder ganz versäumt werden, müssen wir in Zukunft eine Ausfallgebühr von 50% berechnen. Bitte haben Sie Verständnis, da in so kurzer Zeit kein Ersatz gefunden werden kann und wir sonst zu hohe Personal & Ausfallkosten haben. Natürlich berechnen wir keinen Ausfall bei Krankheit.
Sie vereinbaren einen Termin mit einer bestimmten Behandlung und wir stehen zu diesem Termin mit Personal und Räumlichkeiten zur Verfügung. Bereits mit der Terminvereinbarung (auch mündlich oder telefonisch getroffen) entsteht ein Dienstvertrag, an den sich beide Seiten zu halten haben und der Behandlungspreis (ggf. abzüglich erspartem Materialaufwand) wird fällig, auch wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen sollten.
Dies bedeutet, dass Gutscheine dann auch ganz oder im Teilwert der versäumten Behandlung verfallen, es sei denn, der Termin wurde mindestens 48 Stunden vorher während der Geschäftszeiten verschoben oder abgesagt.
Im § 280 BGB ist der Schadenersatzanspruch des Gläubigers (Kosmetikstudio) gegenüber dem Schuldner (Kunde) formuliert.
Für Bargutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (derzeit 3 Jahre). Eine Auszahlung von Gutscheinen in Geldwert ist ausgeschlossen.